| 
           Dienstleistungen 
           
         | 
 | 
        
      
    
          | 
             
            Kostenlose und unverbindliche
            Beratung
             
            
            
            Die Wahl der angebotenen Dienstleistungen wird durch die   
            individuellen Charakteristika und den Umfang der jeweiligen   
            Beauftragung bestimmt.    
            Aus diesem Grund findet vor einer Beauftragung stets ein   
            Beratungsgespräch mit dem Auftraggeber statt. In diesem werden aus   
            sachverständiger Sicht das optimale methodische und   
            kostengünstigste Vorgehen erläutert und fachliche Fragen   
            beantwortet.    
            Vor Beginn der Feldarbeiten und der Abfassung des schriftlichen   
            Sachverständigengutachtens wird ein verbindlicher Kostenvoranschlag   
            erstellt.   
               
                
               
                
                
                
       |    
            |    
    
   
   
       
          |    
             Beratung bei   
            Fällanträgen    
  Die meisten Laubbäume sind nach Baumschutzsatzung   
            vor stärkerem Rückschnitt und Fällung geschützt (in der Stadt Göttingen z. B. ab 100 cm Umfang in einem Meter Stammhöhe).   
  In begründeten Fällen ist ein Antrag auf Befreiung bei der Unteren   
            Naturschutzbehörde (UNB) möglich. Wir beraten sie   
  bei der Antragsstellung und -begründung und erstellen, sofern von der UNB   
            gefordert, ein entsprechendes Fachgutachten.     
                 
       |    
            |    
    
   
   
         
        Verkehrssicherheitsgutachten    
  Die Überprüfung der Stand- und Bruchsicherheit von   
  Bäumen erfolgt nach den Vorgaben der "Regelkontrolle   
          und der Eingehenden Untersuchung" (Fll   
  2019). Festgestellte Defekte werden im Rahmen einer Risikoabwägung   
          (inkl. statisch integrierter Abschätzung) nachvollziehbar und   
          nachprüfbar in Form eines rechtsverbindlichen Verkehrssicherheitsgutachtens dargestellt.   
          Die zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erforderlichen   
          baumpflegerischen Maßnahmen werden auf Grundlage der ZTV-Baumpflege (Fll   
          2017) abgeleitet.    
               
               
         |    
   
   
   
    
   
 |    
        
   
   
         
        Verkehrssicherheitsgutachten   
          für Hochseilgärten und Friedwälder Bäume   
          in Waldbeständen entwicklen sich in ihrem Wuchs und in ihren   
          statischen Eigenschaften anders als Solitärbäume im städtischen   
          Bereich. Durch ihre Stellung im Bestand weisen sie im Vergleich zu   
          solitär erwachsenen Bäumen vor allem eine kollektive Stabilität   
          auf. Die   
          Beurteilung ihrer Verkehrssicherheit und ihre Eignung zum Tragen von   
          Konstruktionen setzt daher auch ein besonderes waldbauliches   
          Fachwissen voraus.    
   
   
    
            |    
   
   
   
      
   
    
   
  |    
        
   
           
          |    
   
   
 Baumwertgutachten Bäume   
          sind vielfachen schädigenden Einflüssen ausgesetzt. Die Schadenspalette   
          reicht von unfachgerecht durchgeführten Schittmaßnahmen über   
          Wurzelverluste nach Aufgrabungen und Anfahrschäden bis hin zum   
          Vandalismus. Unabhängig von der Art der Schädigung lässt sich die   
          Schadenshöhe in allen Fällen nach den allgemein anerkannten Regeln   
          der METHODE KOCH bewerten.    
               
   
           |    
             
              
  |    
        
   
           
          |    
             Minimalinvasive   
            baumtomographische Untersuchung   
             Der   
            Diagnose von Fäule in stehenden Bäumen kommt im Rahmen der   
            Verkehrssicherungspflicht eine große Bedeutung zu. Zur Abschätzung   
            ihres Ausmaßes sowie der Restwandstärke bruchsicheren Holzes haben   
            sich in der Gutachterpraxis minimalinvasive Tomographieverfahren   
            in besonderem Maße bewährt.    
                 
            |    
            |    
        
   
           
          |    
   
 Bestimmungsgutachten In   
          durch Baumwurzeln verursachten Schadensfällen, für die mehrere   
          Bäume unterschiedlicher Eigentümer in Frage kommen, ist im Rahmen   
          der Beweislast die eindeutige Zuordnung der schadensverursachenden   
          Wurzel zu einem bestimmten Baum notwendig. Handelt es sich um   
          unterschiedliche Baumarten, ist neben der Wurzelzuordnung mittels   
          Radiotechnologie auch eine Zuordnung anhand artspezifischer   
          Erkennungsmerkmale durch eine  mikrioskopische Auswertung von   
          sehr dünnen Wurzelschnittpräparaten möglich.   
              |    
            |    
        
   
           
          |    
             |    
           |    
        
   
           
          |    
             |    
           |    
        
   
           
          |    
             |    
           |