Dienstleistungen
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Kostenlose und unverbindliche
Beratung
Die Wahl der angebotenen Dienstleistungen wird durch die
individuellen Charakteristika und den Umfang der jeweiligen
Beauftragung bestimmt.
Aus diesem Grund findet vor einer Beauftragung stets ein
Beratungsgespräch mit dem Auftraggeber statt. In diesem werden aus
sachverständiger Sicht das optimale methodische und
kostengünstigste Vorgehen erläutert und fachliche Fragen
beantwortet.
Vor Beginn der Feldarbeiten und der Abfassung des schriftlichen
Sachverständigengutachtens wird ein verbindlicher Kostenvoranschlag
erstellt.
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Beratung bei
Fällanträgen
Die meisten Laubbäume sind nach Baumschutzsatzung
vor stärkerem Rückschnitt und Fällung geschützt (in der Stadt Göttingen z. B. ab 100 cm Umfang in einem Meter Stammhöhe).
In begründeten Fällen ist ein Antrag auf Befreiung bei der Unteren
Naturschutzbehörde (UNB) möglich. Wir beraten sie
bei der Antragsstellung und -begründung und erstellen, sofern von der UNB
gefordert, ein entsprechendes Fachgutachten.
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Verkehrssicherheitsgutachten
Die Überprüfung der Stand- und Bruchsicherheit von
Bäumen erfolgt nach den Vorgaben der "Regelkontrolle
und der Eingehenden Untersuchung" (Fll
2019). Festgestellte Defekte werden im Rahmen einer Risikoabwägung
(inkl. statisch integrierter Abschätzung) nachvollziehbar und
nachprüfbar in Form eines rechtsverbindlichen Verkehrssicherheitsgutachtens dargestellt.
Die zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erforderlichen
baumpflegerischen Maßnahmen werden auf Grundlage der ZTV-Baumpflege (Fll
2017) abgeleitet.
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Verkehrssicherheitsgutachten
für Hochseilgärten und Friedwälder Bäume
in Waldbeständen entwicklen sich in ihrem Wuchs und in ihren
statischen Eigenschaften anders als Solitärbäume im städtischen
Bereich. Durch ihre Stellung im Bestand weisen sie im Vergleich zu
solitär erwachsenen Bäumen vor allem eine kollektive Stabilität
auf. Die
Beurteilung ihrer Verkehrssicherheit und ihre Eignung zum Tragen von
Konstruktionen setzt daher auch ein besonderes waldbauliches
Fachwissen voraus.
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Baumwertgutachten Bäume
sind vielfachen schädigenden Einflüssen ausgesetzt. Die Schadenspalette
reicht von unfachgerecht durchgeführten Schittmaßnahmen über
Wurzelverluste nach Aufgrabungen und Anfahrschäden bis hin zum
Vandalismus. Unabhängig von der Art der Schädigung lässt sich die
Schadenshöhe in allen Fällen nach den allgemein anerkannten Regeln
der METHODE KOCH bewerten.
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Minimalinvasive
baumtomographische Untersuchung
Der
Diagnose von Fäule in stehenden Bäumen kommt im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht eine große Bedeutung zu. Zur Abschätzung
ihres Ausmaßes sowie der Restwandstärke bruchsicheren Holzes haben
sich in der Gutachterpraxis minimalinvasive Tomographieverfahren
in besonderem Maße bewährt.
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Bestimmungsgutachten In
durch Baumwurzeln verursachten Schadensfällen, für die mehrere
Bäume unterschiedlicher Eigentümer in Frage kommen, ist im Rahmen
der Beweislast die eindeutige Zuordnung der schadensverursachenden
Wurzel zu einem bestimmten Baum notwendig. Handelt es sich um
unterschiedliche Baumarten, ist neben der Wurzelzuordnung mittels
Radiotechnologie auch eine Zuordnung anhand artspezifischer
Erkennungsmerkmale durch eine mikrioskopische Auswertung von
sehr dünnen Wurzelschnittpräparaten möglich.
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