Dienstleistungen


Kostenlose und unverbindliche Beratung

Die Wahl der angebotenen Dienstleistungen wird durch die individuellen Charakteristika und den Umfang der jeweiligen Beauftragung bestimmt.
Aus diesem Grund findet vor einer Beauftragung stets ein Beratungsgespräch mit dem Auftraggeber statt. In diesem werden aus sachverständiger Sicht das optimale methodische und kostengünstigste Vorgehen erläutert und fachliche Fragen beantwortet.
Vor Beginn der Feldarbeiten und der Abfassung des schriftlichen Sachverständigengutachtens wird ein verbindlicher Kostenvoranschlag erstellt.

 


Beratung bei Fällanträgen

Die meisten Laubbäume sind nach Baumschutzsatzung vor stärkerem Rückschnitt und Fällung geschützt (in der Stadt Göttingen z. B. ab 100 cm Umfang in einem Meter Stammhöhe). In begründeten Fällen ist ein Antrag auf Befreiung bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) möglich. Wir beraten sie bei der Antragsstellung und -begründung und erstellen, sofern von der UNB gefordert, ein entsprechendes Fachgutachten.

 


Verkehrssicherheitsgutachten

Die Überprüfung der Stand- und Bruchsicherheit von Bäumen erfolgt nach den Vorgaben der "Regelkontrolle und der Eingehenden Untersuchung" (Fll 2019). Festgestellte Defekte werden im Rahmen einer Risikoabwägung (inkl. statisch integrierter Abschätzung) nachvollziehbar und nachprüfbar in Form eines rechtsverbindlichen Verkehrssicherheitsgutachtens dargestellt. Die zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erforderlichen baumpflegerischen Maßnahmen werden auf Grundlage der ZTV-Baumpflege (Fll 2017) abgeleitet. 

 


Verkehrssicherheitsgutachten für Hochseilgärten und Friedwälder

Bäume in Waldbeständen entwicklen sich in ihrem Wuchs und in ihren statischen Eigenschaften anders als Solitärbäume im städtischen Bereich. Durch ihre Stellung im Bestand weisen sie im Vergleich zu solitär erwachsenen Bäumen vor allem eine kollektive Stabilität auf. Die Beurteilung ihrer Verkehrssicherheit und ihre Eignung zum Tragen von Konstruktionen setzt daher auch ein besonderes waldbauliches Fachwissen voraus.


Baumwertgutachten

Bäume sind vielfachen schädigenden Einflüssen ausgesetzt. Die Schadenspalette reicht von unfachgerecht durchgeführten Schittmaßnahmen über Wurzelverluste nach Aufgrabungen und Anfahrschäden bis hin zum Vandalismus. Unabhängig von der Art der Schädigung lässt sich die Schadenshöhe in allen Fällen nach den allgemein anerkannten Regeln der METHODE KOCH bewerten.


Minimalinvasive baumtomographische Untersuchung

Der Diagnose von Fäule in stehenden Bäumen kommt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht eine große Bedeutung zu. Zur Abschätzung ihres Ausmaßes sowie der Restwandstärke bruchsicheren Holzes haben sich in der Gutachterpraxis minimalinvasive Tomographieverfahren in besonderem Maße bewährt. 

 

Bestimmungsgutachten

In durch Baumwurzeln verursachten Schadensfällen, für die mehrere Bäume unterschiedlicher Eigentümer in Frage kommen, ist im Rahmen der Beweislast die eindeutige Zuordnung der schadensverursachenden Wurzel zu einem bestimmten Baum notwendig. Handelt es sich um unterschiedliche Baumarten, ist neben der Wurzelzuordnung mittels Radiotechnologie auch eine Zuordnung anhand artspezifischer Erkennungsmerkmale durch eine  mikrioskopische Auswertung von sehr dünnen Wurzelschnittpräparaten möglich.