Baumkontrolle

Die Überprüfung der Verkehrssicherheit (Stand- und Bruchsicherheit) von Bäumen wird auf dem aktuellen
Stand von Wissenschaft und Technik nach den Baumkontrollrichtlinien (Fll 2020) der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau durchgeführt.

Mit Hilfe der "fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme" (sog. Regelkontrolle) lässt sich unter Zuhilfenahme einfacher Werkzeuge (Schonhammer, Sondierstab, Hippe) in 99 % aller Fälle die Verkehrssicherheit von Bäumen abschließend beurteilen.

 

Eingehende Untersuchung

Führt die Regelkontrolle zu keinem abschließenden Urteil, muss eine "Eingehende Untersuchung" durchgeführt werden. 
Diese sollte möglichst mit baumschonenden, minimalinvasiven Methoden (z. B. Schall- und "Elektrische Widerstandstomographie" (EWT) auf der Grundlage der statisch integrierten Abschätzung (SIA)) erfolgen.

Die angesprochenen Tomographieverfahren ermöglichen zweidimensionale zerstörungsfreie Einblicke in das Bauminnere, 
mit denen sich die Restwandstärken bruchsicheren Holzes im Stammquerschnitt diagnostizieren lassen. 
Mit Hilfe der SIA ist die Abschätzung der Grundsicherheit von Bäumen sowie der für ihre Bruchsicherheit notwendigen Restwandstärke möglich, um die Verkehrssicherheit des kontrollierten Baumes festzustellen und die zu ihrer Wiederherstellung notwendigen baumpflegerischen Maßnahmen nach ZTV-Baumpflege (Fll 2017) abzuleiten.