Baumkontrolle
Die Überprüfung der Verkehrssicherheit (Stand- und Bruchsicherheit) von
Bäumen wird auf dem aktuellen
Stand von Wissenschaft und Technik nach den
Baumkontrollrichtlinien (Fll
2020) der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau
durchgeführt.
Mit Hilfe der "fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme" (sog.
Regelkontrolle) lässt sich unter Zuhilfenahme einfacher Werkzeuge
(Schonhammer, Sondierstab, Hippe) in 99 % aller Fälle die Verkehrssicherheit
von Bäumen abschließend beurteilen.
Eingehende
Untersuchung
Führt
die Regelkontrolle zu keinem abschließenden Urteil, muss eine
"Eingehende Untersuchung" durchgeführt werden.
Diese sollte
möglichst mit baumschonenden, minimalinvasiven Methoden (z. B. Schall- und
"Elektrische Widerstandstomographie" (EWT)
auf der Grundlage der statisch integrierten Abschätzung (SIA)) erfolgen.
Die
angesprochenen Tomographieverfahren ermöglichen zweidimensionale
zerstörungsfreie Einblicke in das Bauminnere,
mit denen sich die
Restwandstärken bruchsicheren Holzes im Stammquerschnitt diagnostizieren
lassen.
Mit Hilfe der SIA ist die Abschätzung der Grundsicherheit von Bäumen
sowie der für ihre Bruchsicherheit notwendigen Restwandstärke möglich, um die Verkehrssicherheit
des kontrollierten Baumes festzustellen und die zu ihrer Wiederherstellung
notwendigen
baumpflegerischen
Maßnahmen nach ZTV-Baumpflege (Fll
2017) abzuleiten.
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